Bekanntmachungen
19. Juni 2024
Vorträge zur 7. Ämterrunde
7. Informationsveranstaltung über Rohrleitungserneuerungen an den Gewässern II. Ordnung im Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow – Küste“ vom 19.06.2024
Themen:
1. Wie sollte die Zukunft der Wasser- und Bodenverbände in Mecklenburg-Vorpommern aussehen? [Sven Schmeil; Verbandsvorsteher und Vertreter Untere Wasserbehörde]
2. Abgrenzung von Investitionen und kosumtiven Ausgaben in der Anlagenerneuerung am Beispiel eines Schöpfwerks und der verrohrten Gewässerabschnitte [Björn Riesbeck, Chrisitan Briese; Anlage- und Projektingenieur WBV]
3. Neue Förderrichtlinie auch für Rohrleitungserneuerungen [Juliane Müller; Projektingenieurin]
4. Wasserrückhalt uznd schadlose Wasserabführung, hydraulische Betrachtungen der verrohrten Gewässer und ihrer Freihaltetrassen (Bauraum) [Heike Gieler; Geschäftsführerin WBV]
Die Vorträge können hier runtergeladen werden!
17. Januar 2024
Termine der Gewässerschau 2024
In der Zeit vom 29.02.2024 - 11.04.2024 führt der Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ die diesjährige Gewässerschau durch. Die Schauen sind öffentlich.
Es werden die Anlagen und der Zustand der Gewässer besichtigt sowie kurz- und langfristige Unterhaltungsmaßnahmen besprochen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 0381/ 4909768 oder in der Geschäftsstelle in der Alt Bartelsdorfer Str. 18A in 18146 Rostock.
Die Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung wird in diesem Jahr in folgenden Zeiträumen durchgeführt:
Krautung: 15.07.2024 – 30.11.2024
Grundräumung: 15.07.2024 – 15.03.2025
Gehölzpflege: 01.10.2024 - 28.02.2025
Die Instandhaltung von Gewässern, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerken usw. erfolgt ganzjährig.
Die Baubetriebe sind verpflichtet, genaue Absprachen mit den Anliegern über den konkreten Zeitpunkt der Unterhaltungsarbeiten durchzuführen.
Gemäß § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972) geändert worden ist und § 66 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30.11.1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. Mai 2016 (GVOBl. M-V S. 431, 432) und der Satzung unseres Verbandes sind die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger und Hinterlieger verpflichtet, die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die Benutzung der Grundstücke zu dulden und den anfallenden Aushub auf den Ufergrundstücken aufzunehmen.
Zur Durchführung der Arbeiten sind in Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb E-Zäune und andere bewegliche Hindernisse von den Nutzern zurückzusetzen. Entlang der Böschungsoberkanten der Gewässer ist ein beidseitiger Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 5 Metern so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung nicht behindert wird.
Allen Eigentümern und Nutzern von betroffenen Grundstücken (Anlieger und Hinterlieger), Inhabern von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird die Möglichkeit auf Anhörung, zur schriftlichen Äußerung bzw. zur Niederschrift in unseren Diensträumen in 18146 Rostock, Alt Bartelsdorfer Str. 18a, Telefon: 0381-4909768 gewährt.
16. Januar 2023
Termine der Gewässerschau 2023
In der Zeit vom 23.02.2023 - 30.03.2023 führt der Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ die diesjährige Gewässerschau durch. Die Schauen sind öffentlich.
Es werden die Anlagen und der Zustand der Gewässer besichtigt sowie kurz- und langfristige Unterhaltungsmaßnahmen besprochen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 0381/ 4909768 oder in der Geschäftsstelle in der Alt Bartelsdorfer Str. 18A in 18146 Rostock.
Die Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung wird in diesem Jahr in folgenden Zeiträumen durchgeführt:
Krautung: 15.07.2023 – 30.11.2023
Grundräumung: 15.07.2023 – 15.03.2024
Gehölzpflege: 01.10.2023 - 28.02.2024
Die Instandhaltung von Gewässern, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerken usw. erfolgt ganzjährig.
Die Baubetriebe sind verpflichtet, genaue Absprachen mit den Anliegern über den konkreten Zeitpunkt der Unterhaltungsarbeiten durchzuführen.
Gemäß § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972) geändert worden ist und § 66 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30.11.1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. Mai 2016 (GVOBl. M-V S. 431, 432) und der Satzung unseres Verbandes sind die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger und Hinterlieger verpflichtet, die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die Benutzung der Grundstücke zu dulden und den anfallenden Aushub auf den Ufergrundstücken aufzunehmen.
Zur Durchführung der Arbeiten sind in Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb E-Zäune und andere bewegliche Hindernisse von den Nutzern zurückzusetzen. Entlang der Böschungsoberkanten der Gewässer ist ein beidseitiger Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 5 Metern so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung nicht behindert wird.
Allen Eigentümern und Nutzern von betroffenen Grundstücken (Anlieger und Hinterlieger), Inhabern von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird die Möglichkeit auf Anhörung, zur schriftlichen Äußerung bzw. zur Niederschrift in unseren Diensträumen in 18146 Rostock, Alt Bartelsdorfer Str. 18a, Telefon: 0381-4909768 gewährt.
17. Juni 2022
Vorträge zur 5. Ämterrunde
5. Informationsveranstaltung über Rohrleitungserneuerungen an den Gewässern II. Ordnung im Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow – Küste“ vom 16.06.2022
Themen:
1. Auswertung der Kamerabefahrung von 2016 - 2021 und Vorstellung der Ergebnisse der Studie über Wiederöffungspotentiale bzw. Ersatz der verrohrten Gewässer II. Ordnung
2. Rechtlich richtiges Vorgehen bei Havarien mit Gefährdung von Menschenleben, der Infrastruktur und Sachgütern am Bespiel einer havarierten wasserwirtschaftlichen Anlage
3. Wie weiter bei der Umsetzung der EU-WRRL? Die Verantwortung der Gemeinden bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie
4. Zukünftige Anforderungen an die Verbände unter Beachtung der unterschiedlichen Interessen und gesetzlichen Anforderungen und deren gesamtgesellschaftlichen Finanzierung
20. Januar 2022
Termine der Gewässerschau 2022
In der Zeit vom 23.02.2022 - 24.03.2022 führt der Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ die diesjährige Gewässerschau durch. Die Schauen sind öffentlich.
Es werden die Anlagen und der Zustand der Gewässer besichtigt sowie kurz- und langfristige Unterhaltungsmaßnahmen besprochen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 0381/ 4909768 oder in der Geschäftsstelle in der Alt Bartelsdorfer Str. 18A in 18146 Rostock.
Aufgrund des Infektionsgeschehens der Corona-Pandemie zum Zeitpunkt der Gewässerschau behält sich der Wasser- und Bodenverband Anpassungen im Ablauf der Veranstaltung vor.
> Bitte informieren Sie sich kurzfristig auf unserer Internetseite über aktuelle Änderungen. Kontaktieren Sie uns in Vorbereitung auf die Veranstaltung gerne auch telefonisch.
Die Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung wird in diesem Jahr in folgenden Zeiträumen durchgeführt:
Krautung: 15.07.2022 – 30.11.2022
Grundräumung: 15.07.2022 – 15.03.2023
Gehölzpflege: 01.10.2022 - 28.02.2023
Die Instandhaltung von Gewässern, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerken usw. erfolgt ganzjährig.
Die Baubetriebe sind verpflichtet, genaue Absprachen mit den Anliegern über den konkreten Zeitpunkt der Unterhaltungsarbeiten durchzuführen.
Gemäß § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972) geändert worden ist und § 66 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30.11.1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. Mai 2016 (GVOBl. M-V S. 431, 432) und der Satzung unseres Verbandes sind die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger und Hinterlieger verpflichtet, die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die Benutzung der Grundstücke zu dulden und den anfallenden Aushub auf den Ufergrundstücken aufzunehmen.
Zur Durchführung der Arbeiten sind in Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb E-Zäune und andere bewegliche Hindernisse von den Nutzern zurückzusetzen. Entlang der Böschungsoberkanten der Gewässer ist ein beidseitiger Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 5 Metern so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung nicht behindert wird.
Allen Eigentümern und Nutzern von betroffenen Grundstücken (Anlieger und Hinterlieger), Inhabern von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird die Möglichkeit auf Anhörung, zur schriftlichen Äußerung bzw. zur Niederschrift in unseren Diensträumen in 18146 Rostock, Alt Bartelsdorfer Str. 18a, Telefon: 0381-4909768 gewährt.
23. Februar 2021
Termine der Gewässerschau 2021
In der Zeit vom 03.03.2021- 25.03.2021 führt der Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ die diesjährige Gewässerschau durch. Die Schauen sind öffentlich.
Es werden die Anlagen und der Zustand der Gewässer besichtigt sowie kurz- und langfristige Unterhaltungsmaßnahmen besprochen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 0381/ 4909768 oder in der Geschäftsstelle in der Alt Bartelsdorfer Str. 18A in 18146 Rostock.
Aufgrund des Infektionsgeschehens der Corona-Pandemie zum Zeitpunkt der Gewässerschau behält sich der Wasser- und Bodenverband Anpassungen im Ablauf der Veranstaltung vor.
> Bitte informieren Sie sich kurzfristig auf unserer Internetseite über aktuelle Änderungen. Kontaktieren Sie uns in Vorbereitung auf die Veranstaltung gerne auch telefonisch.
Die Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung wird in diesem Jahr in folgenden Zeiträumen durchgeführt:
Krautung: 15.07.2021 – 30.11.2021
Grundräumung: 15.07.2021 – 15.03.2022
Gehölzpflege: 01.10.2021 - 28.02.2022
Die Instandhaltung von Gewässern, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerken usw. erfolgt ganzjährig.
Die Baubetriebe sind verpflichtet, genaue Absprachen mit den Anliegern über den konkreten Zeitpunkt der Unterhaltungsarbeiten durchzuführen.
Gemäß § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972) geändert worden ist und § 66 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30.11.1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. Mai 2016 (GVOBl. M-V S. 431, 432) und der Satzung unseres Verbandes sind die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger und Hinterlieger verpflichtet, die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die Benutzung der Grundstücke zu dulden und den anfallenden Aushub auf den Ufergrundstücken aufzunehmen.
Zur Durchführung der Arbeiten sind in Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb E-Zäune und andere bewegliche Hindernisse von den Nutzern zurückzusetzen. Entlang der Böschungsoberkanten der Gewässer ist ein beidseitiger Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 5 Metern so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung nicht behindert wird.
Allen Eigentümern und Nutzern von betroffenen Grundstücken (Anlieger und Hinterlieger), Inhabern von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird die Möglichkeit auf Anhörung, zur schriftlichen Äußerung bzw. zur Niederschrift in unseren Diensträumen in 18146 Rostock, Alt Bartelsdorfer Str. 18a, Telefon: 0381-4909768 gewährt.
26. Mai 2020
Protokolle der Gewässerschau 2020
10. Februar 2020
Termine der Gewässerschau 2020
In der Zeit vom 02.03.2020 - 31.03.2020 führt der Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ die diesjährige Gewässerschau durch. Die Schauen sind öffentlich.
Es werden die Anlagen und der Zustand der Gewässer besichtigt sowie kurz- und langfristige Unterhaltungsmaßnahmen besprochen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 0381/ 4909768 oder in der Geschäftsstelle in der Alt Bartelsdorfer Str. 18A in 18146 Rostock.
Die Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung wird in diesem Jahr in folgenden Zeiträumen durchgeführt:
Krautung: 15.07.2020 – 30.11.2020
Grundräumung: 15.07.2020 – 15.03.2021
Gehölzpflege: 01.10.2020 - 28.02.2021
Die Instandhaltung von Gewässern, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerken usw. erfolgt ganzjährig.
Die Baubetriebe sind verpflichtet, genaue Absprachen mit den Anliegern über den konkreten Zeitpunkt der Unterhaltungsarbeiten durchzuführen.
Gemäß § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972) geändert worden ist und § 66 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30.11.1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. Mai 2016 (GVOBl. M-V S. 431, 432) und der Satzung unseres Verbandes sind die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger und Hinterlieger verpflichtet, die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die Benutzung der Grundstücke zu dulden und den anfallenden Aushub auf den Ufergrundstücken aufzunehmen.
Zur Durchführung der Arbeiten sind in Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb E-Zäune und andere bewegliche Hindernisse von den Nutzern zurückzusetzen. Entlang der Böschungsoberkanten der Gewässer ist ein beidseitiger Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 5 Metern so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung nicht behindert wird.
Allen Eigentümern und Nutzern von betroffenen Grundstücken (Anlieger und Hinterlieger), Inhabern von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird die Möglichkeit auf Anhörung, zur schriftlichen Äußerung bzw. zur Niederschrift in unseren Diensträumen in 18146 Rostock, Alt Bartelsdorfer Str. 18a, Telefon: 0381-4909768 gewährt.
14. Februar 2019
Termine der Gewässerschau 2019
In der Zeit vom 06.03.2019 - 02.04.2019 führt der Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ die diesjährige Gewässerschau durch. Die Schauen sind öffentlich.
Es werden die Anlagen und der Zustand der Gewässer besichtigt sowie kurz- und langfristige Unterhaltungsmaßnahmen besprochen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 0381/ 4909768 oder in der Geschäftsstelle in der Alt Bartelsdorfer Str. 18A in 18146 Rostock.
Bekanntmachung zur Gewässerunterhaltung 2019
Die Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung wird in diesem Jahr in folgenden Zeiträumen durchgeführt:
Krautung: 15.07.2019 – 30.11.2019
Grundräumung: 15.07.2019 – 15.03.2020
Gehölzpflege: 01.10.2019 - 28.02.2020
Die Instandhaltung von Gewässern, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerken usw. erfolgt ganzjährig.
Die Baubetriebe sind verpflichtet, genaue Absprachen mit den Anliegern über den konkreten Zeitpunkt der Unterhaltungsarbeiten durchzuführen.
Gemäß § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972) geändert worden ist und § 66 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30.11.1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. Mai 2016 (GVOBl. M-V S. 431, 432) und der Satzung unseres Verbandes sind die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger und Hinterlieger verpflichtet, die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die Benutzung der Grundstücke zu dulden und den anfallenden Aushub auf den Ufergrundstücken aufzunehmen.
Zur Durchführung der Arbeiten sind in Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb E-Zäune und andere bewegliche Hindernisse von den Nutzern zurückzusetzen. Entlang der Böschungsoberkanten der Gewässer ist ein beidseitiger Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 5 Metern so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung nicht behindert wird.
Allen Eigentümern und Nutzern von betroffenen Grundstücken (Anlieger und Hinterlieger), Inhabern von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird die Möglichkeit auf Anhörung, zur schriftlichen Äußerung bzw. zur Niederschrift in unseren Diensträumen in 18146 Rostock, Alt Bartelsdorfer Str. 18a, Telefon: 0381-4909768 gewährt.
2. Februar 2018
Termine der Gewässerschau 2018
In der Zeit vom 07.03.2018 - 12.04.2018 führt der Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ die diesjährige Gewässerschau durch. Die Schauen sind öffentlich.
Es werden die Anlagen und der Zustand der Gewässer besichtigt sowie kurz- und langfristige Unterhaltungsmaßnahmen besprochen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 0381/ 4909768 oder in der Geschäftsstelle in der Alt Bartelsdorfer Str. 18A in 18146 Rostock.
Bekanntmachung zur Gewässerunterhaltung 2018
Die Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung wird in diesem Jahr in folgenden Zeiträumen durchgeführt:
Krautung: 15.07.2018 – 30.11.2018
Grundräumung: 15.07.2018 – 15.03.2019
Die Instandhaltung von Gewässern, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerken usw. erfolgt ganzjährig.
Die Baubetriebe sind verpflichtet, genaue Absprachen mit den Anliegern über den konkreten Zeitpunkt der Unterhaltungsarbeiten durchzuführen.
Gemäß § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972) geändert worden ist und § 66 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30.11.1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. Mai 2016 (GVOBl. M-V S. 431, 432) und der Satzung unseres Verbandes sind die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger und Hinterlieger verpflichtet, die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die Benutzung der Grundstücke zu dulden und den anfallenden Aushub auf den Ufergrundstücken aufzunehmen.
Zur Durchführung der Arbeiten sind in Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb E-Zäune und andere bewegliche Hindernisse von den Nutzern zurückzusetzen. Entlang der Böschungsoberkanten der Gewässer ist ein beidseitiger Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 5 Metern so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung nicht behindert wird.
Allen Eigentümern und Nutzern von betroffenen Grundstücken (Anlieger und Hinterlieger), Inhabern von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird die Möglichkeit auf Anhörung, zur schriftlichen Äußerung bzw. zur Niederschrift in unseren Diensträumen in 18146 Rostock, Alt Bartelsdorfer Str. 18a, Telefon: 0381-4909768 gewährt.
22. Februar 2017
Vorgehensweise bezüglich der Förderung landwirtschaftlich genutzter Flächen im Bereich von Gewässerrandstreifen
7. Februar 2017
Termine der Gewässerschau 2017
In der Zeit vom 07.03.2017 - 29.03.2017 führt der Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ die diesjährige Gewässerschau durch. Die Schauen sind öffentlich.
Es werden die Anlagen und der Zustand der Gewässer besichtigt sowie kurz- und langfristige Unterhaltungsmaßnahmen besprochen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 0381/ 4909768 oder in der Geschäftsstelle in der Alt Bartelsdorfer Str. 18A in 18146 Rostock.
Bekanntmachung zur Gewässerunterhaltung 2017
Die Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung wird in diesem Jahr in folgenden Zeiträumen durchgeführt:
Krautung: 15.07.2017 – 30.11.2017
Grundräumung: 15.07.2017 – 15.03.2018
Die Instandhaltung von Gewässern, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerken usw. erfolgt ganzjährig.
Die Baubetriebe sind verpflichtet, genaue Absprachen mit den Anliegern über den konkreten Zeitpunkt der Unterhaltungsarbeiten durchzuführen.
Gemäß § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972) geändert worden ist und § 66 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30.11.1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. Mai 2016 (GVOBl. M-V S. 431, 432) und der Satzung unseres Verbandes sind die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger und Hinterlieger verpflichtet, die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die Benutzung der Grundstücke zu dulden und den anfallenden Aushub auf den Ufergrundstücken aufzunehmen.
Zur Durchführung der Arbeiten sind in Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb E-Zäune und andere bewegliche Hindernisse von den Nutzern zurückzusetzen. Entlang der Böschungsoberkanten der Gewässer ist ein beidseitiger Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 5 Metern so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung nicht behindert wird.
Allen Eigentümern und Nutzern von betroffenen Grundstücken (Anlieger und Hinterlieger), Inhabern von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird die Möglichkeit auf Anhörung, zur schriftlichen Äußerung bzw. zur Niederschrift in unseren Diensträumen in 18146 Rostock, Alt Bartelsdorfer Str. 18a, Telefon: 0381-4909768 gewährt.
15. März 2016
Bekanntmachung zur Gewässerunterhaltung 2016
Die Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung wird in diesem Jahr in folgenden Zeiträumen durchgeführt:
Krautung: 15.07.2016 – 30.11.2016
Grundräumung: 15.07.2016 – 15.03.2017
Die Instandhaltung von Gewässern, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerken usw. erfolgt ganzjährig.
Die Baubetriebe sind verpflichtet, genaue Absprachen mit den Anliegern über den konkreten Zeitpunkt der Unterhaltungsarbeiten durchzuführen.
Gemäß § 41 des Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. November 2014 (BGBl. I S. 1724) geändert worden ist und § 66 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30.11.1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 759, 765) und der Satzung unseres Verbandes sind die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger und Hinterlieger verpflichtet, die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die Benutzung der Grundstücke zu dulden und den anfallenden Aushub auf den Ufergrundstücken aufzunehmen.
Zur Durchführung der Arbeiten sind in Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb E-Zäune und andere bewegliche Hindernisse von den Nutzern zurückzusetzen. Entlang der Böschungsoberkanten der Gewässer ist ein beidseitiger Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 5 m so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung nicht behindert wird.
Allen Eigentümern und Nutzern von betroffenen Grundstücken (Anlieger und Hinterlieger), Inhabern von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird die Möglichkeit auf Anhörung, zur schriftlichen Äußerung bzw. zur Niederschrift in unseren Diensträumen in 18146 Rostock, Alt Bartelsdorfer Str. 18a, Telefon: 0381-4909768 gewährt.
1. Februar 2016
Termine der Gewässerschau 2016
In der Zeit vom 01.03.2016 - 31.03.2016 führt der Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ die diesjährige Gewässerschau durch. Die Schauen sind öffentlich.
Es werden die Anlagen und der Zustand der Gewässer besichtigt sowie kurz- und langfristige Unterhaltungsmaßnahmen besprochen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 0381/ 4909768 oder in der Geschäftsstelle in der Alt Bartelsdorfer Str. 18A in 18146 Rostock.