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Bekanntmachungen

19. Juni 2024

Vorträge zur 7. Ämterrunde

7. Informationsveranstaltung über Rohrleitungserneuerungen an den Gewässern II. Ordnung im Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow – Küste“ vom 19.06.2024

Themen:

1. Wie sollte die Zukunft der Wasser- und Bodenverbände in Mecklenburg-Vorpommern aussehen? [Sven Schmeil; Verbandsvorsteher und Vertreter Untere Wasserbehörde]

2. Abgrenzung von Investitionen und kosumtiven Ausgaben in der Anlagenerneuerung am Beispiel eines Schöpfwerks und der verrohrten Gewässerabschnitte [Björn Riesbeck, Chrisitan Briese; Anlage- und Projektingenieur WBV]

3. Neue Förderrichtlinie auch für Rohrleitungserneuerungen [Juliane Müller; Projektingenieurin]

4. Wasserrückhalt uznd schadlose Wasserabführung, hydraulische Betrachtungen der verrohrten Gewässer und ihrer Freihaltetrassen (Bauraum) [Heike Gieler; Geschäftsführerin WBV]

Die Vorträge können hier runtergeladen werden!

17. Januar 2024

Termine der Gewässerschau 2024

In der Zeit vom 29.02.2024 - 11.04.2024 führt der Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ die diesjährige Gewässerschau durch. Die Schauen sind öffentlich.

Es werden die Anlagen und der Zustand der Gewässer besichtigt sowie kurz- und langfristige Unterhaltungsmaßnahmen besprochen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 0381/ 4909768 oder in der Geschäftsstelle in der Alt Bartelsdorfer Str. 18A in 18146 Rostock.

Ablaufplan der Gewässer- und Schöpfwerksschau 2024

Die Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung wird in diesem Jahr in folgenden Zeiträumen durchgeführt:

Krautung: 15.07.2024 – 30.11.2024

Grundräumung: 15.07.2024 – 15.03.2025

Gehölzpflege: 01.10.2024 - 28.02.2025

Die Instandhaltung von Gewässern, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerken usw. erfolgt ganzjährig.

Die Baubetriebe sind verpflichtet, genaue Absprachen mit den Anliegern über den konkreten Zeitpunkt der Unterhaltungsarbeiten durchzuführen.

Gemäß § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972) geändert worden ist und § 66 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30.11.1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. Mai 2016 (GVOBl. M-V S. 431, 432) und der Satzung unseres Verbandes sind die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger und Hinterlieger verpflichtet, die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die Benutzung der Grundstücke zu dulden und den anfallenden Aushub auf den Ufergrundstücken aufzunehmen.

Zur Durchführung der Arbeiten sind in Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb E-Zäune und andere bewegliche Hindernisse von den Nutzern zurückzusetzen. Entlang der Böschungsoberkanten der Gewässer ist ein beidseitiger Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 5 Metern so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung nicht behindert wird.

Allen Eigentümern und Nutzern von betroffenen Grundstücken (Anlieger und Hinterlieger), Inhabern von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird die Möglichkeit auf Anhörung, zur schriftlichen Äußerung bzw. zur Niederschrift in unseren Diensträumen in 18146 Rostock, Alt Bartelsdorfer Str. 18a, Telefon: 0381-4909768 gewährt.

Bekanntmachung

16. Januar 2023

Termine der Gewässerschau 2023

In der Zeit vom 23.02.2023 - 30.03.2023 führt der Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ die diesjährige Gewässerschau durch. Die Schauen sind öffentlich.

Es werden die Anlagen und der Zustand der Gewässer besichtigt sowie kurz- und langfristige Unterhaltungsmaßnahmen besprochen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 0381/ 4909768 oder in der Geschäftsstelle in der Alt Bartelsdorfer Str. 18A in 18146 Rostock.

Ablaufplan der Gewässer- und Schöpfwerksschau 2023

Die Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung wird in diesem Jahr in folgenden Zeiträumen durchgeführt:

Krautung: 15.07.2023 – 30.11.2023

Grundräumung: 15.07.2023 – 15.03.2024

Gehölzpflege: 01.10.2023 - 28.02.2024

Die Instandhaltung von Gewässern, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerken usw. erfolgt ganzjährig.

Die Baubetriebe sind verpflichtet, genaue Absprachen mit den Anliegern über den konkreten Zeitpunkt der Unterhaltungsarbeiten durchzuführen.

Gemäß § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972) geändert worden ist und § 66 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30.11.1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. Mai 2016 (GVOBl. M-V S. 431, 432) und der Satzung unseres Verbandes sind die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger und Hinterlieger verpflichtet, die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die Benutzung der Grundstücke zu dulden und den anfallenden Aushub auf den Ufergrundstücken aufzunehmen.

Zur Durchführung der Arbeiten sind in Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb E-Zäune und andere bewegliche Hindernisse von den Nutzern zurückzusetzen. Entlang der Böschungsoberkanten der Gewässer ist ein beidseitiger Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 5 Metern so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung nicht behindert wird.

Allen Eigentümern und Nutzern von betroffenen Grundstücken (Anlieger und Hinterlieger), Inhabern von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird die Möglichkeit auf Anhörung, zur schriftlichen Äußerung bzw. zur Niederschrift in unseren Diensträumen in 18146 Rostock, Alt Bartelsdorfer Str. 18a, Telefon: 0381-4909768 gewährt.

Bekanntmachung

17. Juni 2022

Vorträge zur 5. Ämterrunde

5. Informationsveranstaltung über Rohrleitungserneuerungen an den Gewässern II. Ordnung im Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow – Küste“ vom 16.06.2022 

Themen:

1. Auswertung der Kamerabefahrung von 2016 - 2021 und Vorstellung der Ergebnisse der Studie über Wiederöffungspotentiale bzw. Ersatz der verrohrten Gewässer II. Ordnung

Vortrag

2. Rechtlich richtiges Vorgehen bei Havarien mit Gefährdung von Menschenleben, der Infrastruktur und Sachgütern am Bespiel einer havarierten wasserwirtschaftlichen Anlage

Vortrag

3. Wie weiter bei der Umsetzung der EU-WRRL? Die Verantwortung der Gemeinden bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie

Vortrag

4. Zukünftige Anforderungen an die Verbände unter Beachtung der unterschiedlichen Interessen und gesetzlichen Anforderungen und deren gesamtgesellschaftlichen Finanzierung

Vortrag

20. Januar 2022

Termine der Gewässerschau 2022

In der Zeit vom 23.02.2022 - 24.03.2022 führt der Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ die diesjährige Gewässerschau durch. Die Schauen sind öffentlich.

Es werden die Anlagen und der Zustand der Gewässer besichtigt sowie kurz- und langfristige Unterhaltungsmaßnahmen besprochen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 0381/ 4909768 oder in der Geschäftsstelle in der Alt Bartelsdorfer Str. 18A in 18146 Rostock.

Aufgrund des Infektionsgeschehens der Corona-Pandemie zum Zeitpunkt der Gewässerschau behält sich der Wasser- und Bodenverband Anpassungen im Ablauf der Veranstaltung vor.

> Bitte informieren Sie sich kurzfristig auf unserer Internetseite über aktuelle Änderungen. Kontaktieren Sie uns in Vorbereitung auf die Veranstaltung gerne auch telefonisch.

Ablaufplan der Gewässer- und Schöpfwerksschau 2022

Die Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung wird in diesem Jahr in folgenden Zeiträumen durchgeführt:

Krautung: 15.07.2022 – 30.11.2022

Grundräumung: 15.07.2022 – 15.03.2023

Gehölzpflege: 01.10.2022 - 28.02.2023

Die Instandhaltung von Gewässern, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerken usw. erfolgt ganzjährig.

Die Baubetriebe sind verpflichtet, genaue Absprachen mit den Anliegern über den konkreten Zeitpunkt der Unterhaltungsarbeiten durchzuführen.

Gemäß § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972) geändert worden ist und § 66 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30.11.1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. Mai 2016 (GVOBl. M-V S. 431, 432) und der Satzung unseres Verbandes sind die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger und Hinterlieger verpflichtet, die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die Benutzung der Grundstücke zu dulden und den anfallenden Aushub auf den Ufergrundstücken aufzunehmen.

Zur Durchführung der Arbeiten sind in Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb E-Zäune und andere bewegliche Hindernisse von den Nutzern zurückzusetzen. Entlang der Böschungsoberkanten der Gewässer ist ein beidseitiger Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 5 Metern so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung nicht behindert wird.

Allen Eigentümern und Nutzern von betroffenen Grundstücken (Anlieger und Hinterlieger), Inhabern von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird die Möglichkeit auf Anhörung, zur schriftlichen Äußerung bzw. zur Niederschrift in unseren Diensträumen in 18146 Rostock, Alt Bartelsdorfer Str. 18a, Telefon: 0381-4909768 gewährt.

Bekanntmachung

23. Februar 2021

Termine der Gewässerschau 2021

In der Zeit vom 03.03.2021- 25.03.2021 führt der Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ die diesjährige Gewässerschau durch. Die Schauen sind öffentlich.

Es werden die Anlagen und der Zustand der Gewässer besichtigt sowie kurz- und langfristige Unterhaltungsmaßnahmen besprochen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 0381/ 4909768 oder in der Geschäftsstelle in der Alt Bartelsdorfer Str. 18A in 18146 Rostock.

Aufgrund des Infektionsgeschehens der Corona-Pandemie zum Zeitpunkt der Gewässerschau behält sich der Wasser- und Bodenverband Anpassungen im Ablauf der Veranstaltung vor.

> Bitte informieren Sie sich kurzfristig auf unserer Internetseite über aktuelle Änderungen. Kontaktieren Sie uns in Vorbereitung auf die Veranstaltung gerne auch telefonisch.

Ablaufplan der Gewässer- und Schöpfwerksschau 2021

Die Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung wird in diesem Jahr in folgenden Zeiträumen durchgeführt:

Krautung: 15.07.2021 – 30.11.2021

Grundräumung: 15.07.2021 – 15.03.2022

Gehölzpflege: 01.10.2021 - 28.02.2022

Die Instandhaltung von Gewässern, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerken usw. erfolgt ganzjährig.

Die Baubetriebe sind verpflichtet, genaue Absprachen mit den Anliegern über den konkreten Zeitpunkt der Unterhaltungsarbeiten durchzuführen.

Gemäß § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972) geändert worden ist und § 66 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30.11.1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. Mai 2016 (GVOBl. M-V S. 431, 432) und der Satzung unseres Verbandes sind die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger und Hinterlieger verpflichtet, die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die Benutzung der Grundstücke zu dulden und den anfallenden Aushub auf den Ufergrundstücken aufzunehmen.

Zur Durchführung der Arbeiten sind in Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb E-Zäune und andere bewegliche Hindernisse von den Nutzern zurückzusetzen. Entlang der Böschungsoberkanten der Gewässer ist ein beidseitiger Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 5 Metern so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung nicht behindert wird.

Allen Eigentümern und Nutzern von betroffenen Grundstücken (Anlieger und Hinterlieger), Inhabern von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird die Möglichkeit auf Anhörung, zur schriftlichen Äußerung bzw. zur Niederschrift in unseren Diensträumen in 18146 Rostock, Alt Bartelsdorfer Str. 18a, Telefon: 0381-4909768 gewährt.

Bekanntmachung

26. Mai 2020

Protokolle der Gewässerschau 2020

Aufgrund der Covid-19 Pandemie wurden die Gewässerschauen für die Lose IVb bis Los VI intern durchgeführt.

Los I

Los II

Los III

Los IVa

Los IVb

Los Va

Los Vb

Los Vc

Los VI

Schöpfwerksschau

10. Februar 2020

Termine der Gewässerschau 2020

In der Zeit vom 02.03.2020 - 31.03.2020 führt der Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ die diesjährige Gewässerschau durch. Die Schauen sind öffentlich.

Es werden die Anlagen und der Zustand der Gewässer besichtigt sowie kurz- und langfristige Unterhaltungsmaßnahmen besprochen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 0381/ 4909768 oder in der Geschäftsstelle in der Alt Bartelsdorfer Str. 18A in 18146 Rostock.

Ablaufplan der Gewässer- und Schöpfwerksschau 2020

Die Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung wird in diesem Jahr in folgenden Zeiträumen durchgeführt:

Krautung: 15.07.2020 – 30.11.2020

Grundräumung: 15.07.2020 – 15.03.2021

Gehölzpflege: 01.10.2020 - 28.02.2021

Die Instandhaltung von Gewässern, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerken usw. erfolgt ganzjährig.

Die Baubetriebe sind verpflichtet, genaue Absprachen mit den Anliegern über den konkreten Zeitpunkt der Unterhaltungsarbeiten durchzuführen.

Gemäß § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972) geändert worden ist und § 66 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30.11.1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. Mai 2016 (GVOBl. M-V S. 431, 432) und der Satzung unseres Verbandes sind die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger und Hinterlieger verpflichtet, die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die Benutzung der Grundstücke zu dulden und den anfallenden Aushub auf den Ufergrundstücken aufzunehmen.

Zur Durchführung der Arbeiten sind in Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb E-Zäune und andere bewegliche Hindernisse von den Nutzern zurückzusetzen. Entlang der Böschungsoberkanten der Gewässer ist ein beidseitiger Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 5 Metern so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung nicht behindert wird.

Allen Eigentümern und Nutzern von betroffenen Grundstücken (Anlieger und Hinterlieger), Inhabern von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird die Möglichkeit auf Anhörung, zur schriftlichen Äußerung bzw. zur Niederschrift in unseren Diensträumen in 18146 Rostock, Alt Bartelsdorfer Str. 18a, Telefon: 0381-4909768 gewährt.

Bekanntmachung

14. Februar 2019

Termine der Gewässerschau 2019

In der Zeit vom 06.03.2019 - 02.04.2019 führt der Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ die diesjährige Gewässerschau durch. Die Schauen sind öffentlich.

Es werden die Anlagen und der Zustand der Gewässer besichtigt sowie kurz- und langfristige Unterhaltungsmaßnahmen besprochen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 0381/ 4909768 oder in der Geschäftsstelle in der Alt Bartelsdorfer Str. 18A in 18146 Rostock.

Ablaufplan der Gewässer- und Schöpfwerksschau 2019

Bekanntmachung zur Gewässerunterhaltung 2019

Die Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung wird in diesem Jahr in folgenden Zeiträumen durchgeführt:

Krautung: 15.07.2019 – 30.11.2019

Grundräumung: 15.07.2019 – 15.03.2020

Gehölzpflege: 01.10.2019 - 28.02.2020

Die Instandhaltung von Gewässern, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerken usw. erfolgt ganzjährig.

Die Baubetriebe sind verpflichtet, genaue Absprachen mit den Anliegern über den konkreten Zeitpunkt der Unterhaltungsarbeiten durchzuführen.

Gemäß § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972) geändert worden ist und § 66 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30.11.1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. Mai 2016 (GVOBl. M-V S. 431, 432) und der Satzung unseres Verbandes sind die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger und Hinterlieger verpflichtet, die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die Benutzung der Grundstücke zu dulden und den anfallenden Aushub auf den Ufergrundstücken aufzunehmen.

Zur Durchführung der Arbeiten sind in Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb E-Zäune und andere bewegliche Hindernisse von den Nutzern zurückzusetzen. Entlang der Böschungsoberkanten der Gewässer ist ein beidseitiger Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 5 Metern so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung nicht behindert wird.

Allen Eigentümern und Nutzern von betroffenen Grundstücken (Anlieger und Hinterlieger), Inhabern von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird die Möglichkeit auf Anhörung, zur schriftlichen Äußerung bzw. zur Niederschrift in unseren Diensträumen in 18146 Rostock, Alt Bartelsdorfer Str. 18a, Telefon: 0381-4909768 gewährt.

Bekanntmachung

2. Februar 2018

Termine der Gewässerschau 2018

In der Zeit vom 07.03.2018 - 12.04.2018 führt der Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ die diesjährige Gewässerschau durch. Die Schauen sind öffentlich.

Es werden die Anlagen und der Zustand der Gewässer besichtigt sowie kurz- und langfristige Unterhaltungsmaßnahmen besprochen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 0381/ 4909768 oder in der Geschäftsstelle in der Alt Bartelsdorfer Str. 18A in 18146 Rostock.

Ablaufplan der Gewässer- und Schöpfwerksschau 2018

Bekanntmachung zur Gewässerunterhaltung 2018

Die Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung wird in diesem Jahr in folgenden Zeiträumen durchgeführt:

Krautung: 15.07.2018 – 30.11.2018
Grundräumung: 15.07.2018 – 15.03.2019

Die Instandhaltung von Gewässern, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerken usw. erfolgt ganzjährig.

Die Baubetriebe sind verpflichtet, genaue Absprachen mit den Anliegern über den konkreten Zeitpunkt der Unterhaltungsarbeiten durchzuführen.

Gemäß § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972) geändert worden ist und § 66 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30.11.1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. Mai 2016 (GVOBl. M-V S. 431, 432) und der Satzung unseres Verbandes sind die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger und Hinterlieger verpflichtet, die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die Benutzung der Grundstücke zu dulden und den anfallenden Aushub auf den Ufergrundstücken aufzunehmen.

Zur Durchführung der Arbeiten sind in Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb E-Zäune und andere bewegliche Hindernisse von den Nutzern zurückzusetzen. Entlang der Böschungsoberkanten der Gewässer ist ein beidseitiger Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 5 Metern so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung nicht behindert wird.

Allen Eigentümern und Nutzern von betroffenen Grundstücken (Anlieger und Hinterlieger), Inhabern von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird die Möglichkeit auf Anhörung, zur schriftlichen Äußerung bzw. zur Niederschrift in unseren Diensträumen in 18146 Rostock, Alt Bartelsdorfer Str. 18a, Telefon: 0381-4909768 gewährt.

Bekanntmachung

22. Februar 2017

Vorgehensweise bezüglich der Förderung landwirtschaftlich genutzter Flächen im Bereich von Gewässerrandstreifen

7. Februar 2017

Termine der Gewässerschau 2017

In der Zeit vom 07.03.2017 - 29.03.2017 führt der Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ die diesjährige Gewässerschau durch. Die Schauen sind öffentlich.

Es werden die Anlagen und der Zustand der Gewässer besichtigt sowie kurz- und langfristige Unterhaltungsmaßnahmen besprochen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 0381/ 4909768 oder in der Geschäftsstelle in der Alt Bartelsdorfer Str. 18A in 18146 Rostock.

Ablaufplan der Gewässer- und Schöpfwerksschau 2017

Bekanntmachung zur Gewässerunterhaltung 2017

Die Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung wird in diesem Jahr in folgenden Zeiträumen durchgeführt:

Krautung: 15.07.2017 – 30.11.2017
Grundräumung: 15.07.2017 – 15.03.2018

Die Instandhaltung von Gewässern, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerken usw. erfolgt ganzjährig.

Die Baubetriebe sind verpflichtet, genaue Absprachen mit den Anliegern über den konkreten Zeitpunkt der Unterhaltungsarbeiten durchzuführen.

Gemäß § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972) geändert worden ist und § 66 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30.11.1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. Mai 2016 (GVOBl. M-V S. 431, 432) und der Satzung unseres Verbandes sind die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger und Hinterlieger verpflichtet, die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die Benutzung der Grundstücke zu dulden und den anfallenden Aushub auf den Ufergrundstücken aufzunehmen.

Zur Durchführung der Arbeiten sind in Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb E-Zäune und andere bewegliche Hindernisse von den Nutzern zurückzusetzen. Entlang der Böschungsoberkanten der Gewässer ist ein beidseitiger Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 5 Metern so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung nicht behindert wird.

Allen Eigentümern und Nutzern von betroffenen Grundstücken (Anlieger und Hinterlieger), Inhabern von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird die Möglichkeit auf Anhörung, zur schriftlichen Äußerung bzw. zur Niederschrift in unseren Diensträumen in 18146 Rostock, Alt Bartelsdorfer Str. 18a, Telefon: 0381-4909768 gewährt.

Bekanntmachung

15. März 2016

Bekanntmachung zur Gewässerunterhaltung 2016

Die Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung wird in diesem Jahr in folgenden Zeiträumen durchgeführt:

Krautung: 15.07.2016 – 30.11.2016 
Grundräumung: 15.07.2016 – 15.03.2017

Die Instandhaltung von Gewässern, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerken usw. erfolgt ganzjährig.
Die Baubetriebe sind verpflichtet, genaue Absprachen mit den Anliegern über den konkreten Zeitpunkt der Unterhaltungsarbeiten durchzuführen.

Gemäß § 41 des Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. November 2014 (BGBl. I S. 1724) geändert worden ist und § 66 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30.11.1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 759, 765) und der Satzung unseres Verbandes sind die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger und Hinterlieger verpflichtet, die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die Benutzung der Grundstücke zu dulden und den anfallenden Aushub auf den Ufergrundstücken aufzunehmen.

Zur Durchführung der Arbeiten sind in Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb E-Zäune und andere bewegliche Hindernisse von den Nutzern zurückzusetzen. Entlang der Böschungsoberkanten der Gewässer ist ein beidseitiger Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 5 m so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung nicht behindert wird.

Allen Eigentümern und Nutzern von betroffenen Grundstücken (Anlieger und Hinterlieger), Inhabern von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird die Möglichkeit auf Anhörung, zur schriftlichen Äußerung bzw. zur Niederschrift in unseren Diensträumen in 18146 Rostock, Alt Bartelsdorfer Str. 18a, Telefon: 0381-4909768 gewährt.

Bekanntmachung

1. Februar 2016

Termine der Gewässerschau 2016

In der Zeit vom 01.03.2016 - 31.03.2016 führt der Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ die diesjährige Gewässerschau durch. Die Schauen sind öffentlich.

Es werden die Anlagen und der Zustand der Gewässer besichtigt sowie kurz- und langfristige Unterhaltungsmaßnahmen besprochen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 0381/ 4909768 oder in der Geschäftsstelle in der Alt Bartelsdorfer Str. 18A in 18146 Rostock.

Ablaufplan der Gewässer- und Schöpfwerksschau 2016