Grundräumung
Bei einer Grundräumung erfolgt die vollständige Beseitigung von Abflusshindernissen und Auflandungen aus einem Gewässerabschnitt. Diese Maßnahme dient der Wiederherstellung des ursprünglichen Abflussquerschnittes und der gewünschten hydraulischen Leistungsfähigkeit des Gewässers.
Die überschüssigen Sedimente im Grabenprofil werden vornehmlich mithilfe von Baggern mit Räumschaufeln ausgehoben und die Sohle des Gewässers auf das ursprüngliche Höhenniveau gebracht. Das Aushubmaterial wird oberhalb der Böschung abgelegt und einplaniert.
Aufgrund des erheblichen Eingriffes vor allem in die Ökologie des Gewässers erfolgen Grundräumungen nur abschnittsweise und nach Bedarf in größeren Zeitabständen von 5 bis 10 Jahren.
Grundsätzlich werden Grundräumungen in einem Zeitraum vom 15. Juli bis 31. März des folgenden Jahres durchgeführt - möglichst aber außerhalb der Vegetationsperiode in den Wintermonaten nach der maschinellen Krautung der Gewässer.